Immobilienlösungen mit Weitblick.
Michele Oddo, Inhaber

Stockwerkeigentum lösungsorientiert und mit Fingerspitzengefühl betreuen

Sie wünschen sich eine sorgenfreie Betreuung Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft? Überlassen Sie uns die Begründung und Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum. Wir erarbeiten alle erforderlichen Grundlagen bereits in der Begründungsphase – von der Wertquotenberechnung bis hin zum Reglement. Bei der Bewirtschaftung gehen wir lösungsorientiert und vorausschauend vor – mit dem nötigen Fachwissen und hoher Sozialkompetenz. Unser Ziel ist es, die vielfältigen Interessen im Sinn der Gemeinschaft konstruktiv zusammenzuführen und passende Lösungen fachkompetent umzusetzen.

Jetzt noch schnell renovieren?

Jetzt noch schnell renovieren?

Das baldige Aus des Eigenmietwerts veranlasst viele Wohneigentümer, ihre Liegenschaft noch rasch aufzuhübschen. Wann lohnt sich das?

Das Jahr 2028 scheint noch in weiter Ferne. Und doch fühlen sich viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümerinnen deswegen unter Druck: Voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028 fällt der Eigenmietwert weg. Das ist zwar ganz in ihrem Sinne; das zu versteuernde fikive Einkommen aus der möglichen Vermietung ihrer Liegensacht schien vielen schon lange ein ungerechter Griff des Staates in ihr Portemonnaie.

Aber: Eine ganz direkte Folge der Eigenmietwert-Abschaffung ist, dass auch der Steuerabzug für den Liefenschaftsunterhalt gestrichen wird. Darum erwägen jetzt viele, noch vor dem Systemwechsel Sanierungen durchzuführen. Lohnt sich das? Im Prinzip ja. Denn die werterhaltenden Unterhaltskosten können Eigentümer nicht nur im Umfang des Eigenmietwerts abziehen - sondern bis zur Höhe des steuerbaren Einkommens insgesamt, das dann im Extremfall bis auf null sinkt.

Das neue System gilt voraussichtlich ab 2028. Eine schnellere Umsetzung ist angesichts der relativ komplexen Änderung kaum vorstellbar. Hingegen ist eine Verzögerung sehr gut möglich, weil die Tourismuskantone darauf drängen, noch möglichst lange von den Zweitwohnugsbesitzern den Eigentietwert abschöpfen zu dürfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant seine Renovation so, dass sie möglichst Ende 2027 abeschlossen ist.

Worauf sollten Stockwerkeigentümer achten? Für teure Sanierungen an der Gebäudestrucktur braucht es einen Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung - das kann Monate dauern. Wenn für konkrete Umbauprojekte die Zeit zu knapp ist, kann es sinnvoll sein, jetzt noch die Einzahlungen in den Erneuerungsfonds zu erhöhen. Diese Einzahlungen kann man in der Regel ebenfalls noch steuerlich abziehen - nicht erst dann, wenn die Arbeiten effektiv gemacht werden. Ausnahmen sind aber denkbar, falls dadurch das Fondsvermögen gemessen am Gebäudewert viel zu hoch wird und Einzahlungen einzig dem Sterunsparen dienen würden.

Drei wichtige Dinge über Stockwerkeigentum

In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft treffen unterschiedlichste Bedürfnisse aufeinander. Diese möglichst auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und dabei lösungsorientiert zu handeln, steht im Fokus unserer Arbeit.

Eine respektvolle und offene Gesprächskultur innerhalb der Gemeinschaft sowie im Austausch mit der Verwaltung bildet ein wichtiges Fundament des Stockwerkeigentums.

Vergleichbar mit den Grundmauern eines Hauses geben das Reglement sowie die gesetzlichen und bautechnischen Rahmenbedingungen den Handlungsspielraum vor, der bei der Betreuung von Stockwerkeigentum zu respektieren ist.

Die Eigentümergemeinschaft und ihre Beschlüsse sind von grosser Bedeutung und stehen vielfach über den Partikularinteressen einzelner Stockwerkeigentümer. Dies erfordert immer wieder Verständnis und Fingerspitzengefühl von allen Beteiligten.

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