Jetzt noch schnell renovieren?
Das Jahr 2028 scheint noch in weiter Ferne. Und doch fühlen sich viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümerinnen deswegen unter Druck: Voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028 fällt der Eigenmietwert weg. Das ist zwar ganz in ihrem Sinne; das zu versteuernde fikive Einkommen aus der möglichen Vermietung ihrer Liegensacht schien vielen schon lange ein ungerechter Griff des Staates in ihr Portemonnaie.
Aber: Eine ganz direkte Folge der Eigenmietwert-Abschaffung ist, dass auch der Steuerabzug für den Liefenschaftsunterhalt gestrichen wird. Darum erwägen jetzt viele, noch vor dem Systemwechsel Sanierungen durchzuführen. Lohnt sich das? Im Prinzip ja. Denn die werterhaltenden Unterhaltskosten können Eigentümer nicht nur im Umfang des Eigenmietwerts abziehen - sondern bis zur Höhe des steuerbaren Einkommens insgesamt, das dann im Extremfall bis auf null sinkt.
Das neue System gilt voraussichtlich ab 2028. Eine schnellere Umsetzung ist angesichts der relativ komplexen Änderung kaum vorstellbar. Hingegen ist eine Verzögerung sehr gut möglich, weil die Tourismuskantone darauf drängen, noch möglichst lange von den Zweitwohnugsbesitzern den Eigentietwert abschöpfen zu dürfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant seine Renovation so, dass sie möglichst Ende 2027 abeschlossen ist.
Worauf sollten Stockwerkeigentümer achten? Für teure Sanierungen an der Gebäudestrucktur braucht es einen Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung - das kann Monate dauern. Wenn für konkrete Umbauprojekte die Zeit zu knapp ist, kann es sinnvoll sein, jetzt noch die Einzahlungen in den Erneuerungsfonds zu erhöhen. Diese Einzahlungen kann man in der Regel ebenfalls noch steuerlich abziehen - nicht erst dann, wenn die Arbeiten effektiv gemacht werden. Ausnahmen sind aber denkbar, falls dadurch das Fondsvermögen gemessen am Gebäudewert viel zu hoch wird und Einzahlungen einzig dem Sterunsparen dienen würden.